Bei Interesse bitten wir Sie um eine Kontaktaufnahme per E-mail oder Telefon. Wir sind jederzeit bemüht uns zeitnah bei Ihnen zurückmelden und einen Termin für ein Kennenlernen in unserer Praxis anbieten.
Bitte melden Sie uns bei Kontaktaufnahme zurück, bei welchem Therapeuten Sie einen Termin vereinbaren möchten. Sehen Sie bitte davon ab jeden unserer Therapeuten einzeln zu kontaktieren. Wenn Sie unsicher sind, wer der richtige Ansprechpartner ist lassen Sie uns das gerne wissen. Wir versuchen dann individuelle Lösungen zu finden.
In der Regel erfolgt zunächst eine ausführliche und wissenschaftlich fundierte Diagnostik, um im weiteren Schritt einen individuellen Therapieplan mit Ihnen gemeinsam zu erstellen. Die Sitzungen finden für gewöhnlich einmal in der Woche statt und können flexibel vergeben werden.
Die Vergütung dieser Praxis richtet entweder nach der EBM für Kassenpatient*innen oder nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) (i.d.R. 3,1 facher Steigungssatz).
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Dies hängt von dem vorhandenen Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse.
Gesetzlich versicherte Patienten haben die Möglichkeit in unserer Praxis durch das Kostenerstattungsverfahren abzurechnen. Durch die oftmals unzumutbaren Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem kassenärztlichen Psychotherapeuten, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf eine Kostenerstattung für die Behandlung in einer Privatpraxis zu stellen. Nähere Informationen finden Sie in der aktuellen Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer hier.
Selbstverständlich können die Kosten für eine Therapie auch selbst getragen werden. Nähere Informationen erhalten sie durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Bundeswehr übernimmt bei entsprechender Indikation die Kosten einer Psychotherapie. Sie benötigen eine Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218), die von Ihrem Truppenarzt ausgefüllt werden muss.
Berufsgenossenschaft
Nach Absprache mit der Berufsgenossenschaft, kann diese die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen.
Paarberatung und Paartherapie
In unserer Praxis bieten wir Ihnen Paarberatung und -therapie an. Diese wird nicht von den Krankenkassen übernommen und muss selbst bezahlt werden.
Gruppenangebote
Ähnlich wie bei der Einzeltherapie gilt bei der Gruppentherapie die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Einige unserer Gruppenangebote sind durch die ZPP zertifiziert. Damit haben Sie die Möglichkeit einen Teil der Kursgebühren durch Ihre Krankenkasse erstattet zu bekommen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns oder an Ihre Krankenkasse.